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§ 184 (Deutsche Sprache)

GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz )

 
 

1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.





 Stand: 01.02.2024