Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 37 Parlamentarische Berichte

StGB ( Strafgesetzbuch )

 
 

Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.





 Stand: 01.04.2024