Anlage: (zu § 13 b Absatz 2 Nummer 7) Umsatzsteuergesetz
Anlage: (zu § 13 b Absatz 2 Nummer 11) Umsatzsteuergesetz
Anlage: (zu § 4 Nr. 4 a) Umsatzsteuergesetz
Anlage: (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) Umsatzsteuergesetz
UStG Umsatzsteuergesetz
ERSTER ABSCHNITT Steuergegenstand und Geltungsbereich
ZWEITER ABSCHNITT Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
DRITTER ABSCHNITT Bemessungsgrundlagen
VIERTER ABSCHNITT Steuer und Vorsteuer
FÜNFTER ABSCHNITT Besteuerung
SECHSTER ABSCHNITT Sonderregelungen
SIEBENTER ABSCHNITT Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 18 b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
§ 18 d Vorlage von Urkunden
§ 22 f Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle
§ 22 e Untersagung der Fiskalvertretung
§ 22 c Ausstellung von Rechnungen im Fall der Fiskalvertretung
§ 18 k Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
§ 18 i Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
§ 18 h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
§ 18 g Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat
§ 22 a Fiskalvertretung
§ 22 g Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister, Verordnungsermächtigung
§ 18 e Bestätigungsverfahren
§ 18 f Sicherheitsleistung
§ 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
§ 22 Aufzeichnungspflichten
§ 22 b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
§ 18 j Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansäs
§ 21 a Sonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
§ 18 Besteuerungsverfahren
§ 18 a Zusammenfassende Meldung
§ 22 d Steuernummer und zuständiges Finanzamt
§ 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
§ 18 c Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
§ 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
§ 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten