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§ 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

EStG ( Einkommensteuergesetz )

 
 

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).





 Stand: 01.02.2024