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§ 83 Altersvorsorgezulage

EStG ( Einkommensteuergesetz )

 
 

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.





 Stand: 01.04.2024