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Artikel 115 b (Befehl- und Kommandogewalt)

GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland )

 
 

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.





 Stand: 01.04.2024