Artikel 30 (Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern)
GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland )
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.
Stand: 01.02.2024
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