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§ 51 Hilfe bei Sterilisation

SGB XII ( SGB XII - Sozialhilfe )

 
 

Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege geleistet.





 Stand: 01.04.2024