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§ 49 Hilfe zur Familienplanung

SGB XII ( SGB XII - Sozialhilfe )

 
 

1Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. 2Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.





 Stand: 01.02.2024