Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Familienrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Familienrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Arbeitshilfen
Bibliothek
Rechtsprechung
Gesetze
News
Über uns
Berechnungen
Home
Gesetze
Gesetze
Sozialrecht
Pflegeversicherung
SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
NEUNTES KAPITEL Datenschutz, Statistik und Interoperabilität
Gesetze
Gesetze
Sozialrecht
Pflegeversicherung
SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
NEUNTES KAPITEL Datenschutz, Statistik und Interoperabilität
ERSTER ABSCHNITT Informationsgrundlagen
ZWEITER ABSCHNITT Übermittlung von Leistungsdaten, Nutzung der Telematikinfrastruktur
DRITTER ABSCHNITT Datenlöschung, Auskunftspflicht
VIERTER ABSCHNITT Statistik
FÜNFTER ABSCHNITT Interoperabilität
FÜNFTER ABSCHNITT Interoperabilität
§ 109 a Recht auf Interoperabilität
FÜNFTER ABSCHNITT Interoperabilität
zurück
|
§ 109 a Recht auf Interoperabilität