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§ 353 Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger Verwaltungsvorschriften erlassen.





 Stand: 01.04.2024