§ 14 Auszubildende
SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )
Auszubildende sind die zur Berufsausbildung Beschäftigten und Teilnehmende an nach diesem Buch förderungsfähigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung.
Stand: 01.02.2024
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