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§ 14 Auszubildende

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

Auszubildende sind die zur Berufsausbildung Beschäftigten und Teilnehmende an nach diesem Buch förderungsfähigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung.





 Stand: 01.02.2024