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§ 13 Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches).





 Stand: 01.04.2024