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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
FÜNFTER TEIL Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
FÜNFTER TEIL Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
ERSTER ABSCHNITT Feststellung der Forderungen
ZWEITER ABSCHNITT Verteilung
DRITTER ABSCHNITT Einstellung des Verfahrens
DRITTER ABSCHNITT Einstellung des Verfahrens
§ 216 Rechtsmittel
§ 215 Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung
§ 209 Befriedigung der Massegläubiger
§ 213 Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger
§ 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
§ 207 Einstellung mangels Masse
§ 208 Anzeige der Masseunzulänglichkeit
§ 210 a Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit
§ 214 Verfahren bei der Einstellung
§ 210 Vollstreckungsverbot
§ 212 Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds
DRITTER ABSCHNITT Einstellung des Verfahrens
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§ 209 Befriedigung der Massegläubiger
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§ 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
§ 207 Einstellung mangels Masse
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§ 210 a Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit
§ 214 Verfahren bei der Einstellung
§ 210 Vollstreckungsverbot
§ 212 Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds