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§ 12 Bericht

UVG ( Unterhaltsvorschussgesetz )

 
 

1Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2018 einen Bericht über die Wirkung der Reform, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, vor. 2Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.





 Stand: 01.04.2024