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Barwert-Verordnung

BarwertV ( Barwert-Verordnung )

FNA : 404-19-2

Fassung vom 24.06.1977

Inkrafttreten der Fassung: 01.07.1977

Außerkraft mit dem: 01.09.2009

Stand: 01.02.2024

Zuletzt geändert durch:

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 03.04.2009 (BGBl. I 2009 S. 700)

 

    Inhaltsverzeichnis







Eingangsformel

§ 1 Barwert zur Errechnung des Versorgungsausgleichs

§ 2 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Ve...

§ 3 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgung

§ 4 Barwert einer Anwartschaft auf eine zeitlich begrenzte Versorgung

§ 5 Barwert einer bereits laufenden, zumindest ab Leistungsbeginn nicht volldynamischen Versorgung

§ 6 Höchstbetrag des Barwerts

§ 7 Inkrafttreten



Tabelle 1 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebensla...

Tabelle 2 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebensla...

Tabelle 3 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebensla...

Tabelle 4 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgu...

Tabelle 5 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgu...

Tabelle 6 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgu...

Tabelle 7 Barwert einer bereits laufenden lebenslangen und zumindest ab Leistungsbeginn nicht volldynamischen ...





 Stand: 01.02.2024