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§ 21 (Fortführung der Firma bei Namensänderung)

HGB ( Handelsgesetzbuch )

 
 

Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.





 Stand: 01.02.2024