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Grundbuchordnung
Anlage Grundbuchordnung
GBO Grundbuchordnung
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Eintragungen in das Grundbuch
DRITTER ABSCHNITT Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief
VIERTER ABSCHNITT Beschwerde
FÜNFTER ABSCHNITT Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen
SECHSTER ABSCHNITT Anlegung von Grundbuchblättern
SIEBENTER ABSCHNITT Das maschinell geführte Grundbuch
ACHTER ABSCHNITT Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte
NEUNTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen
SIEBENTER ABSCHNITT Das maschinell geführte Grundbuch
§ 127 (Ermächtigung der Landesregierungen und Landesjustizverwaltungen)
§ 126 (Führung des Grundbuchs als automatisiertes Dateisystem)
§ 134 a Datenübermittlung bei der Entwicklung von Verfahren zur Anlegung des Datenbankgrundbuchs
§ 133 (Einrichtung des automatisierten Verfahrens; Genehmigung)
§ 132 (Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch)
§ 134 (Ermächtigungsnorm)
§ 129 (Wirksamwerden einer Eintragung; Bestätigungsanzeige)
§ 131 (Ausdruck, amtlicher Ausdruck)
§ 133 a Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare; Verordnungsermächtigung
§ 130 (Abweichende Vorschriften für das automatisierte Verfahren)
§ 128 (Freigabe; Schließungsvermerk)
SIEBENTER ABSCHNITT Das maschinell geführte Grundbuch
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§ 127 (Ermächtigung der Landesregierungen und Landesjustizverwaltungen)
§ 126 (Führung des Grundbuchs als automatisiertes Dateisystem)
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§ 133 (Einrichtung des automatisierten Verfahrens; Genehmigung)
§ 132 (Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch)
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§ 129 (Wirksamwerden einer Eintragung; Bestätigungsanzeige)
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§ 130 (Abweichende Vorschriften für das automatisierte Verfahren)
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