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Artikel 230 Inkrafttreten

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

 
 

Das Bürgerliche Gesetzbuch und dieses Einführungsgesetz treten für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts nach Maßgabe der folgenden Übergangsvorschriften in Kraft.





 Stand: 01.02.2024