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§ 2257 Widerruf des Widerrufs

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.





 Stand: 01.04.2024