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§ 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.





 Stand: 01.04.2024