Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 1587 Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.





 Stand: 01.04.2024