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§ 1194 Zahlungsort

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Die Zahlung des Kapitals sowie der Zinsen und anderen Nebenleistungen hat, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, an dem Orte zu erfolgen, an dem das Grundbuchamt seinen Sitz hat.





 Stand: 01.02.2024