§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
Stand: 01.04.2024
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