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§ 612 a Maßregelungsverbot

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.





 Stand: 01.04.2024