§ 612 a Maßregelungsverbot
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
Stand: 01.04.2024
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