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§ 41 Auflösung des Vereins

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

1Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. 2Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.





 Stand: 01.04.2024