§ 41 Auflösung des Vereins
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
1Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. 2Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.
Stand: 01.04.2024
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