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Autor: Rabaa Welche Kriterien sind für das Vorliegen eines konkludenten Gesellschaftsverhältnisses maßgeblich? Innengesellschaft tritt nach außen nicht in Erscheinung, es fehlt an Gesamthandsvermögen (BGH, FamRZ 1990, 1219, 1220). Die von einem Gesellschafter allein und in eigenem Namen geführten Geschäfte gehen nur im Verhältnis der Gesellschafter untereinander auf gemeinsame Rechnung, der Innengesellschafter ist nur mit schuldrechtlichen Ansprüchen auf Abfindung wirtschaftlich beteiligt (Arens, FamRZ 2000, 266, 268). Nein (BGH, FamRZ 1968, 589; BGH, FamRZ 1962, 357), nicht im Sinne einer Gleichwertigkeit in Form von gleich hohen oder gleichartigen Beiträgen (BGH, FamRZ 1990, 973, 974); sondern partnerschaftliche, gleichberechtigte Mitarbeit oder Beteiligung genügend, (auch wenn einer Betriebseinrichtung zur Verfügung stellt und der andere die kaufmännische Leitung übernimmt (BGH, FamRZ 1968, 589). Wenn sie vorliegt, geht sie einer stillschweigend zustande gekommenen [...]
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