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1. "Der Aktenberg" (Ernst Spangenberg, FamRZ 2014,1174): "Noch gibt es ihn, den Aktenberg. Schon bald wird er der elektronischen Akte weichen müssen, die allenthalben in die Richterzimmer und Kanzleien drängt. Wenn ich namens aller, die mit Aktenbergen groß geworden sind, die nachfolgende Betrachtung anstelle, erfasst mich Wehmut, aber auch Dankbarkeit, weil ich es noch miterleben durfte, das Zeitalter der Aktenberge. Außer allgemeinen Sicherheitsbestimmungen, die auch für Aktenberge gelten, über Höhe, zulässiges Gesamtgewicht und Neigungswinkel, gibt es kein das Aktenbergwesen regelndes Gesetz, keine Aktenbergordnung, sondern nur lieblose und lückenhafte Aktenbergempfehlungen, dahingehend etwa, welche Akten sich eher für Einzelhaltung, welche sich besser für den Aktenberg eignen, oder wie man einen Aktenberg anlegt, abträgt, teilt, vermehrt und verheimlicht. Nichts verlautet zu der Rechtsnatur des Aktenberges oder zu den dem Wohl eines Aktenberges [...]
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