(>Schadensersatz / >Bei Steuererstattungen) (>§ 26 ff EStG im Kontext) 1. Verfahrensfragen: a. Wer ist grds. zuständig? Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung das Familiengericht (dazu). Wegen der Ableitung aus § 1353 BGB (Text) auch sonst (dazu). b. Wo ist der Anspruch zu prüfen? Über die Voraussetzungen einer Zustimmung darf nicht schon im PKH-Verfahren entschieden werden, BVerfG DRsp 2003/3791 = NJW 2003,1857 = FamRZ 2003,833. Ob die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorliegen, ist grds. ausschließlich im Veranlagungsverfahren zu prüfen, OLG Stuttgart DRsp 2018/16605 = FamRZ 2018,1493. c. Wie würde eine Verurteilung durchgesetzt? Die Entscheidung vollstreckt sich nach § 894 ZPO (Text) (i.V.m. § 120 I FamFG >Text) selbst; bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung mit Erteilung der Vollstreckungsklausel, OLG Koblenz DRsp 2006/7348 = FamRZ 2005,224. d. Bei Insolvenz: Hier würde sich der Anspruch auf Zustimmung gegen den Insolvenzverwalter richten (§ 80 [...]