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(>Glaubhaftmachung/Auflagen / >Einkommen / >Vermögen) 3. Anforderungen an die Darlegung / 4. Rechtliches Gehör?/ Einsicht? 1. Ist die Erfüllung der Formalien befristet? a. Für den Rechtsmittelführer: Die förmlichen Voraussetzungen sind innerhalb der Rechtsmittelfrist (dazu) zu erfüllen, BGH DRsp 2002/16243 = FamRZ 2003,89, BGH DRsp 2006/23030 = FamRZ 2006,1522; a.A.: Der Antrag muss innerhalb der Frist für die Begründung des Rechtsmittels (dazu) vollständig vorliegen, BGH DRsp 2004/17654 = FamRZ 2005,196 /2. b. Ansonsten: Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, aber das Gericht kann eine Frist setzen (nach § 118 II 4 ZPO >Text). Das Gericht darf einen unvollständigen VKH-Antrag nicht zurückweisen, ohne vorher eine Frist zur Vervollständigung gesetzt zu haben (>s.u.), OLG Brandenburg FamRZ 2015,352 LS. Unterlagen können trotz Ablehnung in der VKH-Beschwerde (dazu) nachgereicht werden, OLG Hamburg DRsp 2015/3196. Spätester Zeitpunkt: >Dazu. 2. Welche [...]
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