Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Anwälte / VKH / Hauptmenü ) Altes Recht (>Neues Recht) In FGG-Verfahren sowie früheren ZPO-Abstammungsverfahren: (a) Ab 1.9.2009 (dazu): >Dazu. (b) Früher (dazu): (ba) Grundsätze für alle Amtsermittlungsverfahren: str.: a) Kein Unterschied: Ob der Ausgang des Verfahrens von einer Amtsermittlung abhängt, ist unerheblich, BVerfG DRsp 2007/14509. Auch hier darf die mittellose Partei nicht schlechter gestellt werden, BGH DRsp 2007/19115 = FamRZ 2007,1968 = NJW 2007,3644. Grds. ja (da die Beratungspflicht des Anwalts über die Amtsermittlungspflicht des Richters hinausgeht), OLG Frankfurt DRsp 2007/1641 = NJW 2007,230. b) Ggf. weniger erforderlich: Nur wenn neben dem zur Objektivität verpflichteten Richter die Hinzuziehung einer weiteren rechtskundigen Person notwendig ist, OLG Frankfurt FamRZ 2005,2005. Wenn zwingend zunächst ein Gutachten einzuholen ist, ist bis dahin kein Anwalt erforderlich, KG DRsp 2007/6930 = FamRZ 2007,1472. (bb) In isolierten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen