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2./ 3. Bei EA zum VKV und nach § 769 ZPO 1. EA auf laufenden Unterhalt: a. Welche EA-Fälle kommen in Betracht? Sämtliche Unterhalts-Fälle nach §§ 49 ff FamFG (dazu) einschließlich der Sonderregeln zum Unterhalt (dazu). b. Welchen Verfahrenswert hat eine solche einstweilige Anordnung? (a) Grundsatz: Im Zweifel 50% der Hauptsache (§ 41 S.2 FamGKG >dazu), OLG Hamm DRsp 2016/9024 = FamRZ 2016,655. Dies gilt schon wegen der geringeren Richtigkeitsgewähr, OLG Köln FamRZ 2016,655. Da bei Unterhalt aber eine Vorwegnahme der Hauptsache hier erlaubt ist (dazu), kann der Wert 12 Monatsbeträge erreichen, Schlünder FamRZ 2009,2057. Wenn der volle Unterhalt geltend gemacht wird, kommt eine Anhebung bis zum Wert der Hauptsache in Betracht, OLG Düsseldorf DRsp 2010/7221 = NJW 2010,1385. Dass der volle Unterhalt geltend gemacht wird, rechtfertigt für sich gesehen noch keinen erhöhten Wert, OLG Stuttgart DRsp 2010/20408 = FamRZ 2011,757, OLG Celle DRsp 2011/22233 = NJW 2012,789 = [...]
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