Nur für Altverfahren (dazu) (-->Neues Recht) (-->Unterhalt / -->Güterrecht / -->Wert bei Auskunftsklage / -->Wert bei Stufenklage / -->Anspruch?) 1. Welchen Streitwert hat die Klage? a. Wenn isoliert auf die Versicherung geklagt wird: Zu schätzen ist das Interesse des Klägers an der Bestärkung, ca. 50% des Interesses an der Auskunft, vgl. OLG Köln RPfl. 1977,115, Schwolow FuR 2002,308; i.Zw. 250 bis 500 € (500 bis 1000 DM). b. Wenn der Antrag innerhalb einer Stufenklage gestellt wird: Hier ist kein gesonderter Wert anzusetzen, OLG Frankfurt JurBüro 1973,766, Schwolow FuR 2002,308. 2. Welche Beschwer besteht nach Verurteilung? a. Je nach Aufwand: Die Beschwer entspricht dem Interesse an der Nichtabgabe der Versicherung, also dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, BGH FamRZ 1999,649 /1 = DRsp 1999/58, BGH DRsp 1999/57 = FamRZ 1999,647, BGH NJW 2000,2113 = DRsp 2000/4641, BGH DRsp 2005/7775 = FamRZ 2005,1066. I.d.R. wird der Aufwand demjenigen [...]