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2. Verschuldensmaßstab / 3. Ist der Schuld-Zusammenhang unterbrochen? / 4. Darlegungslast 1. Ist der Partei auch Fremdverschulden anzulasten? (>WE-Gründe / >Büroverschulden) a. Grundsätze: (a) Gesetzeslage: (aa) ZPO: "Das Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden der Partei gleich" (§ 85 II ZPO). (ab) Fam-Sachen: (aba) Ehe- (dazu) und Familienstreitsachen (dazu): § 85 II ZPO gilt entsprechend (§ 113 I 2 FamFG >Text). (abb) FG-Sachen (dazu): Ebenso (§ 11 S.5 FamFG >dazu), BGH DRsp 2010/13419 = FamRZ 2010,1425 [18]. (b) Bedeutung: Das ist verfassungsgemäß, BVerfG DRsp 2001/84, und gilt auch im Verfahren wegen PKH oder Wiedereinsetzung, BGH DRsp 2001/10441 = NJW 2001,2720. b. Haften Parteien generell für Dritte? (a) Für Anwälte? >Dazu. (b) Für deren unselbständige Hilfspersonen? >Dazu. (c) Für eigene unselbständige Hilfspersonen? Nein, VGH München NJW 1997,1324. Für ein Kind, das mit der Durchsicht der Post beauftragt wurde: [...]
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