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(>Statthaft? / >Antrag formell ausreichend? / >Neue FG-Verfahren) (>§ 233 ff im Kontext) 3. Wann endet die WE-Frist? / 4. Bei Überschreitung der WE-Frist 1. Gesetzliche Frist: a. Grundsatz: (a) ZPO: "Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden" (§ 234 I 1 ZPO). (b) Fam-Verfahren: Diese Vorschrift gilt in Ehe- (dazu) und Familienstreitsachen (dazu) entsprechend (§ 113 I 2 FamFG >Text). Für FG-Verfahren: >Dazu. b. Ausnahme bei Rechtsmittelbegründung: >Dazu. 2. Wann beginnt die Wiedereinsetzungs-Frist? a. Gesetzeslage: (a) ZPO: "Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist" (§ 234 II ZPO). (b) Fam-Verfahren: Diese Vorschrift gilt in Ehe- (dazu) und Familienstreitsachen (dazu) entsprechend (§ 113 I 2 FamFG >Text). Für FG-Verfahren: >Dazu. b. Welcher ist der erste Tag der Frist? Der Tag nach Behebung des Hindernisses (§ 222 ZPO >Text, § 187 I BGB >Text), OLG Köln 25 UF [...]
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