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(>Ist Delegation zulässig? / >Überwachungspflichten?) 2. Was wäre darzulegen? 1. Ist das Personal als "zuverlässig" anzusehen? a. Je nach Ausbildungsstand: (a) Grundsätze: Bei mangelnder Erfahrung in einem Anwaltsbüro ist die allgemeine Qualifikation ohne Bedeutung, BGH DRsp 1996/85 = NJW 1996,319. Eine Auszubildende im 3. Lehrjahr ist noch nicht ohne weiteres eine bewährte Bürokraft, BGH DRsp 2002/4972 = NJW 2002,2180. Maßgeblich ist, ob die Person mit der jeweiligen Verrichtung schon ausreichend vertraut ist und ob dies in der Vergangenheit ausreichend kontrolliert wurde, BGH DRsp 2006/7844 = NJW 2006,1519 = FamRZ 2006,694 /2. Eine Rechtsanwaltsfachangestellte mit achtjähriger Berufserfahrung in anderen Kanzleien ist grds. zuverlässig, BGH DRsp 2014/6880. Geschultes und zuverlässiges Personal muss der Anwalt nach Einarbeitung in seiner Kanzlei nicht bis zum Ablauf einer sechsmonatigen Probezeit selbst überwachen, BGH DRsp 2014/6880. (b) Bei Fristsachen: [...]
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