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(>Übermittlung des Rechtsmittelauftrags) 1. Muss der Anwalt seine Partei hinweisen? a. Worauf? (a) Im Verfahren: Der Mandant muss darüber informiert werden, dass bei Nichtzahlung des Vorschusses das Mandat niederlegt würde und dass die Rechtsschutzversicherung noch keine Deckung zugesagt hat, BGH DRsp 2004/15722. (b) Nach einer Entscheidung: Auf die Zustellung des Urteils und den Lauf der Rechtsmittelfrist; das Unterlassen einer Mitteilung an die Partei wäre auch dann schuldhaft, wenn diese inzwischen einen anderen Anwalt mandatiert hat, BGH DRsp 1997/4963 = FamRZ 1996,1466. Ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht Rechtsmittel eingelegt werden könnten, DRsp 2017/12286. Der Anwalt hat dafür zu sorgen, dass seine Mitteilungen (hier über eine instanzabschließende Entscheidung) den Mandanten einschließlich der nötigen Informationen zum weiteren Vorgehen zuverlässig und rechtzeitig erreichen, BGH DRsp 2020/17026. Der Anwalt muss den Mandanten [...]
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