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(>Überschreitung des Delegationsrechts? / >Überwachungsfehler? / >Kausalität) 2. Einzelweisungen 1. Sind allgemeine Anweisungen zu treffen? a. Grundsätze: Der Anwalt hat die Pflicht, ausreichende Anweisungen zu geben; grds. genügt eine mündliche Anweisung, BGH DRsp 1997/4985 = FamRZ 1996,1004. Mit welchem Verfahren der Anwalt sicherstellt, dass fristgebundene Schriftsätze rechtzeitig gefertigt werden und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingehen, liegt grds. im Ermessen des Anwalts, BGH DRsp 2021/12234 = FamRZ 2021,1636 /1. Der Anwalt muss für eine wirksame Ausgangskontrolle sorgen (>Dazu), BGH DRsp 2014/6149. Dazu gehört eine gegen Verluste gesicherte Einrichtung des Postausgangsfachs, BGH DRsp 2016/16310 = FamRZ 2016,2010. Unverzichtbar sind eindeutige Anweisungen, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und stichprobenartige Kontrollen, BGH DRsp 2003/6340 = NJW 2003,1815. Gegenüber juristisch geschultem Personal (Assessor) bestehen nur eingeschränkte [...]
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