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(>Kostenentscheidung? / >Im VKH-Verfahren / >Bei EA) 2. Außergerichtlicher Vergleich 1. Liegt ein gerichtlicher Vergleich vor? (>Unzulässig in Eheverfahren!) (>FG-Verfahren) a. Ist er als Prozessvergleich wirksam? (zur Doppelnatur vgl. BGH DRsp 1992/4724 = FamRZ 1985,166 = NJW 1985,1962, BGH DRsp 2015/16072 = NJW 2015,2965, OLG Nürnberg DRsp 2017/12069 = FamRZ 2018,45) (1) Nur wenn die Prozesshandlungen wirksam sind: (1a) Grundsätze: (1aa) Protokollierung: Die Wirksamkeit bestimmt sich insoweit nach den Regeln des zivilprozessualen Verfahrensrechts (§§ 160 ff ZPO >Text), ggf. i.V.m. § 113 I FamFG (Text). Ein Vergleich, der nicht gemäß Protokoll vorgelesen und genehmigt wurde, ist kein Vollstreckungstitel, OLG Naumburg DRsp 2007/2184 = FamRZ 2007,1178 /2. Eine Klausel darf dann nicht erteilt werden, AG Wesel FamRZ 2020,110. (1ab) Anspruch darauf? Das Gericht ist nicht berechtigt, die Protokollierung eines Vergleichs zu verweigern, solange ein Zusammenhang [...]
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