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(>Internationale Zuständigkeit / >Auslandsunterhaltsgesetz 2011 / >Hilfe beim Verfahren) (>Anerkennung / >Streitwert) 3. Nach EG-VO 44/2001, EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen / 4. Nach dem HUÜ 5. Schweiz (alt) / 6. Österreich (alt) / 7. Rest: § 722 ZPO 1. Vorfragen: a. Ist eine Vollstreckbarerklärung bei Unterhalt überhaupt nötig? (a) Grundsatz: An sich ja; ein Vorgehen nach der EG-VO 44/2001 bleibt auch bei Europäischen Vollstreckungstiteln zulässig (Art.27 EG-VO 805/2004). Bei neuen Unterhaltstiteln geht jedoch die EG-VO 4/2009 vor (s.u.). (b) Bei Titeln nach EG-VO 4/2009 (Text): Grds. nein >Dazu. Einzelheiten regelt das AUG 2011 (Text): >Dazu. (c) Bei Europäischen Vollstreckungstiteln, vgl. Wagner NJW 2005,1157, Gebauer FPR 2006,252, Bittmann IPRax 2008,445: (ca) Aus welchen Ländern? Aus Mitgliedsstaaten (dazu) außer Dänemark (Art.2 III EG-VO 805/2004). (cb) Ab wann? Nur bei nach dem 21.1.2005 geschaffenen Titeln (Artt.26, 33 EG-VO 805/2004). (cc) Im [...]
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