auch Brautgabe o.ä., arabisch "mahr", türkisch "mehir", jüdisch "ketubah" 2. Anknüpfung / 3. Wenn das Ehestatut die Morgengabe nicht kennt / 4. Verfahrensfragen 1. Welche Bedeutung hat die Morgengabe? a. Im islamischen Recht: (a) Grundsätze: Die Morgengabe fungiert als "Bremse" für die Verstoßung (dazu), zugleich als Sicherung der Existenz der Frau, da nicht bereits geleistete Teile der Morgengabe bei Scheidung fällig werden, Yassari FamRZ 2002,1093; vgl. BGH DRsp 2010/3509 = FamRZ 2010,533 = NJW 2010,1528 [12]. Ein "mahr" kann aus Morgengabe (bei Eheschließung) und Abendgabe (bei Scheidung bzw. Verstoßung) bestehen, OLG Hamm FamRZ 2016,1926 = NZFam 2016,1035. Die Vereinbarung ist nicht zwingende Voraussetzung für den Eheschluss, ansonsten wird eine Geldsumme geschuldet, Öztan FamRZ 1998,624. Die Zahlung der Morgengabe ist grds. nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ehe, AG Würzburg FamRZ 1998,1591. In Betracht [...]