Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Wann stellt ein Verhalten eine Willenserklärung dar? Erforderlich sind: 1) Erklärungsbewusstsein: Voraussetzung für eine Willenserklärung ist das Bewusstsein, dass eine rechtsgeschäftliche Erklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist, BGH WM 1968,775. 2) Äußerung: Zweifels-Fälle dazu: (a) Bei empfangsbedürftiger schriftlicher Willenserklärung: Sie muss nicht nur geschrieben, sondern auch in Verkehr gebracht sein; diese Begebung wird nach § 416 ZPO (Text) bewiesen, wobei offen bleibt, ob der Aussteller den Gegenbeweis des Abhandenkommens führen darf, BGH DRsp 2003/1290 = FamRZ 2003,669 /1. (b) Elektronische Willenserklärung: Sie ist rechtswirksam möglich auch per Mausklick online, LG Münster NJW-CoR 2000,167. Zum Beweiswert von E-Mails vgl. Roßnagel/Pfitzmann NJW 2003,1209. 2. Was gilt bei einer Äußerung ohne Erklärungsbewusstsein? a. Wann kommt dennoch eine Willenserklärung in Betracht? Die Regeln der Willenserklärung gelten analog, wenn ein [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen