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(>Nach §§ 116 ff BGB?) (>§ 134 ff im Kontext) 3. Ist Heilung möglich? 1. Nichtig nach §§ 134, 138 BGB? a. Unter welchen Voraussetzungen? (a) Bei Unterhalt (= Grundsätze): >Dazu. (b) Versorgungsausgleich: >Dazu. (c) Güterrecht: >Dazu. (d) Generell: Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Mithaftung von krass überforderten Angehörigen vgl. BGH DRsp 2009/16690 = NJW 2009,2671, Krüger NJW 2009,3408. Wenn die Parteien davon ausgingen, dass Vermögen durch Übertragung auf die Kinder dem Zugriff Dritter entzogen werden sollte, führt dies nicht ohne Weiteres zur Nichtigkeit, OLG Koblenz DRsp 2010/1430 = FamRZ 2010,1735. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts kann sich in erster Linie aus den Motiven des Empfängers ergeben, BGH DRsp 2022/10817 = FamRZ 2022,1567. Indizien für Sittenwidrigkeit können sich auch aus im Zeitablauf nachfolgenden Umständen ergeben, BGH DRsp 2023/269 = NZFam 2023,480 K. Sittenwidrig handeln kann, wer eine Zwangslage [...]
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