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(Vorgehen / Hauptmenü ) (>Insolvent? / >Vorgehen von G) 1. Grundsätze: Ablauf des Verbraucher-Insolvenzverfahrens: Übersichten bei Melchers FPR 2006,66, Vallender FPR 2006,71. Zu Voraussetzungen und Folgen einer Versagung der Restschuldbefreiung vgl. Hohloch FPR 2006,77. Der Einwand, wegen Restschuldbefreiung könne aus einem Titel nicht mehr vollstreckt werden, ist gemäß § 767 ZPO (i.V.m. § 120 I FamFG >Text) geltend zu machen (dazu), BGH DRsp 2008/20020 = NJW 2008,3640. Wenn S Abänderung eines Unterhaltstitels beantragt, genügt der Hinweis auf "Insolvenz" nicht, KG DRsp 2015/8893 = FamRZ 2015,1972 /2 LS. Ein Antrag auf Beiziehung von Insolvenzakten ersetzt keinen Vortrag, KG DRsp 2015/8893 = FamRZ 2015,1972 /2 LS. S als Selbständiger muss zwischen Privat- und Firmen-Insolvenz unterscheiden, KG DRsp 2015/8893 = FamRZ 2015,1972 /2 LS. S müsste konkret darlegen, wie sich die Insolvenz auf seine (erzielbaren) Einkünfte und sein Vermögen auswirkt, KG DRsp [...]
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