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Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht: die §§ 606 bis 661 ZPO sind aufgehoben, Art.29 Nr.15 FGG-RG) (>Kindschaftsverfahren / >Streitwert / >Zuständigkeit / >Auslandsbezug) 3. Verfahren zum Unterhalt / 4. Urteil/ Rechtsmittel? 1. Wann kommt ein Unterhaltsantrag nach § 653 ZPO in Betracht? a. Gesetzeslage: "Wird auf Klage des Kindes die Vaterschaft festgestellt, so hat das Gericht auf Antrag den Beklagten zugleich zu verurteilen, dem Kind Unterhalt .. zu zahlen" (§ 653 I 1 ZPO). b. Was ist erforderlich? 1) Eine Kindschafts-Feststellungsklage (-->Zuständigkeit): Eine Klage des Kindes auf Feststellung (dazu) der Vaterschaft des Beklagten muss anhängig sein. Ein FGG-Antrag (im Todesfall >dazu) genügt nicht, Wendl-Staudigl[5.] § 8 R.348. Wenn der Mann negative Feststellungsklage erhoben oder angefochten hat, kann das Kind die Voraussetzungen durch eine Widerklage (dazu) auf Feststellung herstellen, Wendl-Staudigl[5.] § 8 R.347. 2) Dort ein [...]
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