Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>In FG-Verfahren) 2. Bei erteilter Klausel / 3. Wenn die Klausel verweigert wird 1. Ist die Klausel (erneut) zu erteilen (§§ 724 ff ZPO >Text)? (>Umschreibung) a. Neue Fam-Verfahren ab 1.9.2009: Abgesehen davon, dass es hier nur noch "Beschlüsse" gibt, ändert sich nichts (vgl. § 120 FamFG >Text), Klein FuR 2009,250. b. Grundsätze: Von dem verkündeten und unterschriebenen Endurteil (§ 317 II ZPO >Text) wird dem Berechtigten (dazu Zöller[30.] 724 ZPO R.3) eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt (§ 724 I ZPO), an deren Schluss die gesetzlich vorgeschriebene Klausel gesetzt, unterschrieben und gesiegelt wird (§ 725 ZPO >Text). Erforderlich ist ein Antrag von G, OLG Schleswig DRsp 2008/10824. Einwendungen von S sind hier grds. nicht zu prüfen, OLG Schleswig DRsp 2008/10824, OLG Koblenz DRsp 2010/17096. Ein Vergleich, der laut Protokoll nicht vorgelesen und genehmigt wurde, darf nicht mit einer Klausel versehen werden, OLG Düsseldorf DRsp [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen