(>Unregelmäßige Einnahmen pp. / >Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit) 2. Welche Auswirkung hätten die Veränderungen auf den Bedarf? 1. Sind Veränderungen für den "Bedarf" erheblich? a. Wenn die Veränderung eingetreten ist: (a) Grundsatz: Nur wenn sie nachhaltig und nicht wegen Unbilligkeit außer Betracht zu lassen ist. (b) Ist sie nachhaltig? (ba) Grundsätze: Eine Prägung setzt Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit voraus, BGH DRsp 1992/3908 = FamRZ 1986,439. Eine nur vorübergehende Veränderung kann den Bedarf nicht prägen, BGH DRsp 1993/723 = FamRZ 1992,1045 = NJW 1992,2477. Zur Bestimmung des Bedarfs sind nur regelmäßig und nachhaltig erzielte, dauerhafte Einkünfte heranzuziehen, BGH DRsp 1994/4348 = FamRZ 1986,780. Überzahlungen und folgende Einbehaltungen (von Rente) sind nicht prägend, nur ein tatsächliches Schwanken der Rentenberechtigung wäre zu berücksichtigen, BGH DRsp 1992/3279 = FamRZ 1987,459 = NJW 1987,1555. (bb) Wenn nicht: [...]