(>Was ist im konkreten Fall nötig? / >Konkurrenz mit anderen Steuervorteilen) 2. Eintragung eines Freibetrags 1. Kann der Unterhalt als Sonderausgabe abgesetzt werden? a. Besteht dazu eine Obliegenheit? >Dazu. b. Unter welchen Voraussetzungen kommt das Realsplitting in Betracht? (a) Beim Unterhalt unter (Ex-)Ehegatten: (aa) Ab wann? Nur wenn die Voraussetzungen von § 26 EStG (dazu) nicht vorliegen, also noch nicht im ersten Trennungsjahr oder während Versöhnungsversuchen, Görke FPR 2006,491. (ab) Grundsätze: S kann den gezahlten Unterhalt von seinem Einkommen (nach § 10 Ia EStG >Text) bis zu dem Höchstbetrag von 13805 € jährlich als Sonderausgabe absetzen; dafür müssten die erhaltenen Zahlungen von G als sonstige Einkünfte (nach § 22 Nr.1a EStG) versteuert werden, Görke FPR 2006,491. Dies setzt grds. voraus, dass G überhaupt den Grundfreibetrag (dazu) überschreitet, Görke FPR 2006,492. Im Saldo bleibt dabei eine Steuerersparnis, die um so größer [...]