(>Obliegenheiten) (Bereinigung: >Abschreibung/Verlust/ >Werbungskosten) (>1-€-Job) 3. Bei Firmenbeteiligung / 4. Darlegung/ Beweis 1. Grundsätze: a. Wer kommt hier in Betracht? (a) Grundsatz: Unternehmer, Inhaber von Praxen, Gewerbetreibende. (b) Kinder: Ggf. ist hier auch Einkommen eines Kindes relevant (vgl. § 112 BGB >Text und § 1649 I 2 BGB >dazu). (c) Geschäftsführer: >Dazu. b. Erfassungszeitraum: Um das Einkommen ausreichend bewerten zu können, ist grds. ein Durchschnitt der letzten 3 Jahre zu bilden (dazu). c. Bereinigung: (a) Abschreibung/Verlust: >Dazu. (b) Werbungskosten/Aufwendungen: >Dazu. (c) Steuern: >Dazu. (d) Rückstellungen, sonstige Abzüge: >Dazu. 2. Welche Bestandteile kommen als Einkommen in Betracht? a. Bei laufendem Geschäftsbetrieb: (a) Laufende (Privat-)Entnahmen: >Dazu. (b) Sachleistungen (Privatnutzung von Firmen-PKW pp. >Dazu): Sie sind zu kommerzialisieren (dazu); das gilt auch bei landwirtschaftlichen [...]