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(>Obliegenheiten vor und bei dem Wechsel in die Selbständigkeit) (>Einkommen als Selbständiger) 3. Generelle Pflichten 1. Wenn die jetzige Tätigkeit den Unterhalt von G teilweise sichert: a. Ist zu rationalisieren? Alle Möglichkeiten der Ertragssteigerung innerhalb des Betriebes sind auszuschöpfen. Überflüssige Betriebskosten sind zu vermeiden, BGH DRsp 2006/2519 = FamRZ 2006,387 = NJW 2006,1794. b. Muss die Tätigkeit gewechselt werden? (a) Grundsätze: Zur Aufgabe des Betriebes und zur Annahme einer besser bezahlten abhängigen Beschäftigung besteht i.d.R. noch keine Verpflichtung, Niepmann/Seiler[14.] R.723. Wenn das Existenzminimum von G gesichert ist und mit einem Wegfall der Unterhaltspflicht in einigen Monaten zu rechnen ist, muss S nicht in abhängige Beschäftigung wechseln, OLG Brandenburg DRsp 2010/5317. (b) Wenn die Partei früher abhängig beschäftigt war: Wenn der Wechsel in die Selbständigkeit noch nicht lange zurückliegt, darf grds. eine Anlaufphase [...]
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